Erstellung eines Bebauungsplanunges für das Wohngebiet Ulmer Ried

PRO stimmt zu

Sachverhalt:

Die Ulmer Ried-Siedlung entstand ab Oktober 1938 als sog. „SA-Dankopfer-siedlung in Ludwigsfeld/ Siedlung West“. Im Rahmen der Selbsthilfe wurden schlichte eingeschossige Satteldachhäuser in Einzel- und Doppelhausbauweise, nebst Kleintierställen und Nutzgärten zur Selbstversorgung, errichtet und an SA-Mitglieder vergeben. Als Wasserversorgung dienten Handbrunnen in der Wohnküche; die Entsorgung erfolgte über Sickergruben. Der Siedlungscharakter folgte einem sog. Baulinienplan mit klarem Raster (Vorgarten, Haus / Neben-gebäude, dahinter die großen Nutzgärten).

Der Ausschuss regte an, dass die Grundstrukturen im Ulmer Ried erhalten bleiben sollen, aber auch eine maßvolle Nachverdichtung sinnvoll ist ohne dabei den Charakter des Quartieres groß zu verändern. Aus Sicht des Ausschusses ist der Paragraf 34 des Baugesetzes dafür zu schwach. Dies ist am besten über einen Bebauungsplan zu erreichen. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung einen geeigneten Bebauungsplan auszuarbeiten und dem Ausschuss erneut zur Beratung vorzulegen.

Siehe Lokales aus der Presse:
Neu-Ulmer Zeitung
Süd-West Presse

(SiMe)