Öffentliche Auslegung Bebauungsplan „Wohnen am Illerpark“ Ludwigsfeld

PRO stimmt zu.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschloss den überarbeiteten ersten Entwurf des städtebaulichen Konzeptes und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs M 62.4 „Wohnen am Illerpark“ mit Stand vom 10.10.2018.
Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet mit urbanen Strukturen ausgewiesen. Mit der vorliegenden Planung soll ein differenziertes Wohnbauangebot geschaffen werden, das Flächen für Geschosswohnungsbau und verdichteten Einfamilienhausbau im Verhältnis 56:44 vorsieht. Insgesamt sind rd. 610 Wohneinheiten möglich. Im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf konnte der Anteil an Flächen für Einfamilienhäuser bzw. die Zahl an Einfamilienhäusern erhöht werden, ohne dass die Qualität des städtebaulichen Entwurfs leidet. Mit ihren verdichteten Wohnformen steht die Planung unter dem Vorzeichen des Flächensparens. Konkret gibt es nun 510 Wohneinheiten Geschosswohnungsbau und 100 Wohneinheiten für Reihenhaus- und Kettenhausbebauung.
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aus dem Jahr 2016 sind die Südwestgärten nun nicht mehr im selben Maße durch Stellplätze geprägt, weil zum einen mehr Kettenhausbaufelder (mit
größeren Gärten) geschaffen wurden und für Reihenhäuser Stellplatzangebote außerhalb der Gärten vorgesehen sind („Parktaschen“ für Carports und Garagen). Weiterhin wurden die Lage und Größe des Quartiersplatzes angepasst. Dieser grenzt nun mit der Schmalseite an die neue Planstraße und ist damit von der Haupterschließung nicht mehr abgehängt.
Mit seiner optimierten Lage kann er als Scharnier dienen und die angrenzende Bebauung kann gewerbliche oder soziale Nutzungen aufnehmen. Auch die Platzfläche für eine mögliche Mobilitätsstation wurde auf ein der Quartiersgröße angemessenes Maß verkleinert.

Siehe dazu Lokales aus der Presse:
Neu-Ulmer Zeitung
Süd-West-Presse

(SiMe)