Lärmaktionsplan – Beschluss der Offenlage

Antrag der PRO Neu-Ulm Fraktion v. 27.04.2016
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt den Entwurf des Lärmaktionsplans zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Offenlage des Planentwurfs.
Der Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47 d (3) BImSchG. Der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 47 BImSchG.
Nach Antrag von PRO kommen wir in Sache Verkehrsberuhigung weiter… Tempo 30 als Maßnahme für mehr Lebensqualität in der Stadt.

Siehe dazu Lokales aus der Presse:
Neu-Ulmer Zeitung
Süd-West-Presse

(SiMe)