01 Dez Berichte zur Kreisfreiheit
In der Diskussion um dieses Thema meldete sich Albert Obert von PRO zu Wort und zitierte zunächst den Artikel 28.2 des Grundgesetzes:
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
Dies, so Obert, delegiert die Entscheidungen auf die unterste, die Gemeindeebene. Nur wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist alle Angelegenheiten zu erledigen ist die nächst höhere Ebene, der Landkreis, gefordert mitzuhelfen. Da Neu-Ulm nun die Kraft zu selbständigem Agieren hat muss dies auch wahrgenommen werden (siehe GG).
Deshalb sind wir gegen ein Ratsbegehren, als gewählte Vertreter der Bürger haben wir die Aufgabe zu entscheiden. Sollten die Bürger ein Bürgerbegehren wünschen, so müssen sie die nötigen Unterschriften vorlegen um einen Bürgerentscheid zu erhalten.
Dies ist ihr gutes Recht. Allerdings – die Erfolgsaussichten sind wohl gering, denn das Thema ist für viele nicht von Belang.
Als Beispiel sei München aufgeführt: In der sicher für viele interessanten Frage „Soll in München eine Olympiade stattfinden“ stimmten 46% dafür, 53 % dagegen. Es gab aber 69 % Nichtwähler!!!
Wie viele Nichtwähler wird es dann bei dem Thema Kreisfreiheit geben? Dem Verwaltungsvorschlag stimmen wir zu.
Siehe Lokales aus der Presse:
Neu-Ulmer Zeitung
Süd-West Presse
(SiMe)