Grillzeitbeschränkung bei der Grillzone Naherholungsgebiet Ludwigsfeld

PRO stellt Antrag auf Grillzeit bis 22 Uhr.
Sachverhalt aus Sitzungsvorlage:
In der aktuellen Grünanlagensatzung ist das Grillen in der dafür ausgewiesenen Grillzone in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September gestattet. Eine zeitliche Eingrenzung bezogen auf die Uhrzeit existiert bisher nicht. Bei 6 Kontrollgängen am Ludwigsfelder Badesee wurden nachts ab 21 Uhr Personen beim Grillen angetroffen. Zwischen 20 und 21 Uhr wurden bei 11 Kontrollgängen Personen beim Grillen angetroffen. Aufgrund der nahen Wohnbebauung und der möglichen Ruhestörung hält es die Verwaltung nicht für zielführend, wenn auch spät abends und nachts gegrillt werden darf. Um dies zukünftig zu verhindern, schlägt die Verwaltung vor, die Grillzeit auf den Zeitraum von 9:30 Uhr bis 19:30 Uhr zu beschränken.
Dieser Sachverhalt hat sich uns als Fraktion PRO neuulm nicht erschlossen. Die eingerichtete Grillzone im Naherholungsgebiet Ludwigsfeld wurde an den östlichen Teil des Baggersees eingerichtet, weit weg von einer Wohnbebauung. Auch halten wir die Grill-Beschränkung bis 19:30 Uhr für nicht durchsetzbar. Wer hört denn schon um 19:30 Uhr in den Sommermonaten auf zu grillen?
Aus dieser Sachlage heraus haben wird den Antrag gestellt, die Grill Beschränkung bis auf 22 Uhr auszuweiten und einen Erfahrungsbericht im nächsten Jahr dem Stadtrat vorzulegen. Dieser Antrag wurde leider mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt

Für die Fraktion
Siegfried Meßner

Siehe dazu Lokales aus der Presse:
Neu-Ulmer Zeitung
Süd-West-Presse

(SiMe)