Vorbehaltstrasse/Querspange durch Ludwigsfeld

PRO stimmt nicht zu.|
An unserer Meinung, die Vorbehaltstrasse/Querspange nicht zu verlegen hat sich nicht geändert und haben den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus nachfolgenden Gründen abgelehnt.
1. Unzureichender Abstand zur Wohnbebauung im Ulmer Hofgut:
Der vorgeschlagene Abstand zwischen der vielbefahrenen Straße und dem Wohngebiet Ulmer Hofgut liegt laut Vorlage zwischen 150 Metern bis 600 Metern. Eine Erweiterung des Wohngebiets würde den Abstand halbieren, was zu einer nochmals zusätzlichen erheblichen Lärmbelästigung führen würde. Nach Berechnungen wird das Verkehrsaufkommen bei ca. 20 tauend PKW und ca. 3 tausend Lastkraftwagen liegen. Die Vorbehaltstrasse wird in der gleichen Breite wie der Ausbau der B10 erfolgen. Und da waren wir uns im Rat schon einig, die Straße ist zu breit. Weiterer Gesichtspunkt: Die Gemarkung Ludwigsfeld im Lärmschutzplan bereits im roten Bereich. Hier wäre zwingend eine Reduktion der Lärmwerte erforderlich.
Die Gemarkung Ludwigsfeld wird von lärmbelasteten Straßen umzingelt.
Wer bereits persönliche Erfahrungen mit Lärmbelästigung an der B28 gemacht hat kann daher die Aussage von einem „zumutbaren Lärm“ nicht nachvollziehen.
2. Priorisierung von Gewerbegebieten über Lärmschutz, Klima- und Naherholungsschutz:
Die Vorlage priorisiert ein Gewerbegebiet über den Schutz der Bewohner vor Lärm sowie über Klima- und Naherholungsschutz.
3. Unsicherheit bezüglich Bauweise und Kosten für eine Tunnellage:
Es gibt keine klaren Aussagen bezügliche der Bauweise, Vertiefung mit oder ohne Deckel, eines möglichen Tunnels und deren Tunnellänge, was die Frage nach der finanziellen Beteiligung der Stadt über die Kosten für eine erweiterte Tunnellage aufwirft.
4. Verlässlichkeit von Bürgerbeteiligungen:
Die Tatsache, dass die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich nicht im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erwähnt wurde, wirft Fragen zur Verlässlichkeit solcher Beteiligungen auf.
5. Fehlende Bürgerbeteiligung:
Die in der Sitzung im Oktober vorgestellte erste Variante, in der heutigen Sitzungsvorlage als Variante V2 genannt wurde im damaligen Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Eine vorgelagerte Bürgerbeteiligung zu dieser Variante fand auch nicht statt. Die Petition brachte klar zum Ausdruck, dass eine Verlegung nicht gewünscht wird. Die Petition wird von der Verwaltung ignoriert was zwingend eine vorgelagerte Bürgerbeteiligung erforderlich macht.
6. Fazit.
Für unsere Fraktion kommt eine Verlegung der Vorhaltetrasse nicht in Betracht, denn der Entscheidungsraum für die nachfolgenden Generationen wird wesentlich verengt. Auch können wir als Fraktion hier keinen Kompromiss erkennen, auch wenn die Variante 3 um ein paar Meter verschoben wird. Wir werden dem Beschlussvorschlag der Verwaltung für eine Verlegung der Trasse nicht zustimmen. Es wäre wünschendwert, wenn der Bund diese Vorbehaltstrasse aus seinem Verkehrswegeplan komplett streichen würde. Wir brauchen keine weitere autobahnähnliche Trasse durch die Gemarkung Ludwigsfeld.

Für die Fraktion
Siegfried Meßner

(SiMe)