Technischer Aussschuss 12.09.2019

Bürgerantrag „Erneuerung/Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hausen und Jedelhausen; Entscheidung über die Zulässigkeit.
PRO stimmt der Verwaltungsvorlage zu.

In seiner Sitzung am 12.09.2019 musste der Ausschuss darüber entscheiden ob der Bürgerantrag zugelassen wird. Die Antragsteller stellten den Bürgerantrag, dass die Verbindungsstraße zwischen Hausen und Jedelhausen nochmals im entsprechenden Ausschuss behandelt werden soll. Ziel des Bürgerantrages war, die bestehende Verbindungsstraße moderat auszubauen und einen Radweg zu realisieren. Dieser Antrag erreichte aber nicht das erforderliche Quorum von 1 von hundert Gemeidebürger der gesamten Stadt Neu-Ulm. Dies wären 542 Unterschriften Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürger gewesen, eingereicht wurden 211 Unterschriften.
In Redebeitrag von Siegfried Meßner bedankte er sich bei den Antragstellern für ihr Engagement, dass im entsprechende Ausschuss die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hausen und Jedelhausen nochmals behandelt werden sollte. Wie es halt so mit Anträgen ist, hier der Bürgerantrag genannt, so gibt es auch viele sogenannten „Falltüren“. Auch wir von unserer Fraktion wären in die Falltür „Quorum“ gefallen. Gleichzeitig wollen wir der Verwaltung dafür danken, dass zwar aus formalen Gründen der Bürgerantrag abzulehnen ist, gleichzeitig wird der Antrag umgedeutet zu prüfen, inwiefern anstelle der geplanten Umgehungsstraße von Hausen/Jedelhausen ein moderater Ausbau mit Radweg zu realisieren ist. Ausdrücklich nochmals unseren Dank an die Verwaltung, dass der Bürgerantrag ohne größere Diskussionen in einen Antrag „Prüfung Verbindungsstraße-Moderater Ausbau mit Radweg“ umgedeutet wurde.

Für die Fraktion
Siegfried Meßner

Beschlussvorlage:

1. Der Bürgerantrag wird nicht zugelassen, da er das erforderliche Unterschriftenquorum nicht erreicht hat.
2. Der aus formalen Gründen nicht zulässige Bürgerantrag wird in eine allgemeine Eingabe nach Art. 56 Abs. 3 GO umgedeutet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem nicht zulässigen Bürgerantrag zu prüfen, inwiefern anstelle der geplanten Umgehungsstraße von Hausen mit Kreisverkehrslösung an der Straße NU 11 (Variante II B) ein moderater Ausbau der vorhandenen Ortsverbindungsstraße Hausen/Jedelhausen, wenn möglich mit Radweg (Variante 1), das Einrichten von Tempo-30-Zonen in der Bach- und Erlenäckerstraße in Jedelhausen sowie einer Tempo-30-Zone in der Gelenhofener Straße (von Ortsanfang bis zum Ende an der Bachstraße) zu realisieren ist. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen voraussichtlich im Ausschuss am 20. November diesen Jahres behandelt werden.

SiMe