Kreisfreiheit; Ablehnung durch das Bayerische Staatsministerium

Die Fraktion PRO Neu-Ulm haben mit Überraschung die Stellungnahme des Innenministers zur Kreisfreiheit Neu-Ulms zur Kenntnis genommen.
Ebenso nehmen wir die rechtliche Stellungnahme von Prof. Dolde, wo nach die Entscheidung des Innenministerium rechtsfehlerhaft ist, zur Kenntnis.
Es war richtig diese Stellungnahme des Innenministeriums rechtlich prüfen zu lassen. Diese rechtliche Prüfung kommt zur Auffassung, dass nach der gültigen Rechtsauffassung, Rechtsverordnung sehr wohl eine Kreisfreiheit der Stadt vorliegt.
Nennen wir es beim Wort: Es scheint hier doch ein Fall der Rechtsbeugung vorzuliegen, das heißt: Das Ministerium hat anscheinend entschieden, ohne sich an geltende Gesetze zu halten. Dies nehmen wir zur Kenntnis.

Neu-Ulm wird weiter stark wachsen. Das Ungleichgewicht zwischen der Stadt und dem Landkreis wird größer werden. Auf Dauer wird sich das Innenministerium nicht gegen dieses Ungleichgewicht Stadt – Landkreis entgegenstellen können. Wir sind gespannt und warten auf die Vorschläge aus dem Innenministeriums zur Stärkung von großen Kreisstädten. Das Innenministerium ist hier nun in der Pflicht schnellstens Vorschläge auf den Tisch zu bringen.

Wir als Fraktion werden weiterhin konstruktiv mit dem Landkreis zusammenarbeiten, nehmen jedoch auch den Landkreis in die Pflicht die wachsende Stadt Neu-Ulm in ihren Umfängen zu unterstützen.

Von einer Klageerhebung nehmen wir auch Abstand. So ein Verfahren würde sich über mehrere Jahre und ggf. auch über mehrere Instanzen hinziehen.
Wir stimmen der Beschlussvorlage zu.

Beschlussvorlage:
1. Der Stadtrat nimmt das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 28.06.2019, in dem die Ablehnung der von der Stadt beantragten Erklärung der Kreisfreiheit begründet wird, zur Kenntnis. Ebenso nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, dass gemäß der rechtlichen Stellungnahme von Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Stuttgart vom 06.09.2019 die Entscheidung des Innenministeriums, den Antrag der Stadt auf Kreisfreiheit abzulehnen, fehlerhaft ist.
2. Von einer Klageerhebung wird Abstand genommen.

Für die Fraktion
Siegfried Meßner

SiMe