Bebauungsplan M135 „Grundschule St. Michael“ Stadtmitte

PRO stimmt zu.
In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses wurde der Bebauungsplan M 138 „Grundschule St. Michael“ beschlossen.
Auszug aus der Sitzungsvorlage:
Das Schulwerk der Diözese Augsburg beabsichtigt auf einer Teilfläche des bestehenden Schulgrundstücks der Grundschule St. Michael den Abriss der maroden Turnhalle und den Neubau einer Schulsporthalle sowie eines zweigeschossigen Baukörpers zur Mittagsbetreuung mit Gruppenräumen und Cafeteria. Langfristig sind darüber hinaus der Abriss und Neubau des Schulgebäudes mit Klassen- und Lehrerzimmern im Süden vorgesehen.
Die Planungskonzeption des Architekturbüros sieht im Norden eine ca. 23 m auf 13 m große eingeschossige Schulsporthalle mit östlich vorgelagertem Geräteraum mit einer Höhe von ca. 8,50 m vor. Unmittelbar südlich grenzt ein ca. 25 m auf 22 m zweigeschossiger Baukörper mit einer Höhe von ca. 10,50 m zur Mittagsbetreuung inkl. Speisesaal der Grundschulkinder an. Innerhalb des Baukörpers sind im Erdgeschoß der Speisesaal mit Küche, die Sanitärräume und die Nebenräume und im Obergeschoß die Gruppenräume mit Umkleideräumen vorgesehen. Die Freiflächen zwischen Mittagsbetreuung und Hauptgebäude bilden den Schulhof. Der Gebäudekomplex des Hauptgebäudes erstreckt als sich als viergeschossige L-Form mit einer Höhe von ca. 18 m im Wesentlichen flächengleich zum derzeitigen Gebäude und bietet Platz für 8 Schulklassen (zweizügige Grundschule) und einer max. Schüleranzahl von 192. Das Grundstück befindet sich derzeit im Eigentum der Stadt.
Innerhalb des Vorhabengebietes besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Nutzung als Grundschule mit Ganztagesbetreuung ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren erfüllt die erforderlichen Kriterien gemäß § 13a Abs. 1 BauGB und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt der Bauherr, das Schulwerk der Diözese Augsburg

Für die Fraktion
Siegfried Meßner

(SiMe)