Tempo 30 in Jedelhausen

PRO stimmt zu.
Wir begrüßen die heutige Beschlussvorlage und die neue Betrachtungsweise bei der Empfehlung zu Tempo 30 Ausweisung in den Ortsdurchfahrten. Auch die Ausweitung der Tempo 30 Zone in der Gerlenhofer Straße wird begrüßt. Wir sehen dies, wie im Beschlussvorschlag vorgeschlagen, als laufenden Verwaltungsakt und empfehlen eine zügige Umsetzung.

Sachverhalt aus Sitzungsvorlage
Bachstraße / Erlenäckerstraße in Jedelhausen
Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Jedelhausen (Bachstraße / Erlenäckerstraße) auf 30 km/h ist bereits seit mehreren Jahren Thema verschiedener Anträge und Prüfverfahren. Zuletzt hatte der Technische Ausschuss am 11.06.2015 (Beschluss Nr. 28) entgegen der rechtlichen Bedenken der Stadtverwaltung beschlossen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit u.a. in der Bachstraße auf 30 km/h zu beschränken. Dieser Beschluss wurde vom Oberbürgermeister wegen der bestehenden rechtlichen Bedenken an die Regierung von Schwaben als zuständige Fachaufsichtsbehörde zur Überprüfung vorgelegt. Die Regierung von Schwaben teilte die Bedenken der Stadtverwaltung, so dass das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt empfahl, den Beschluss wieder aufzuheben, was der TA dann in seiner Sitzung vom 13.10.2015 (Beschluss Nr. 63 Ziff. 2) auch tat.
Die Empfehlung der Verwaltung gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung stützte sich jedoch seinerzeit vorrangig auf die verkehrsrechtlichen Aspekte. Die Ortsdurchfahrt Jedelhausen ist damals wie heute weder beim Unfallgeschehen, noch bei Geschwindigkeitsmessungen auffällig. Insofern war die damalige Bewertung und Entscheidung durchaus schlüssig und richtig.
Aus heutiger Betrachtungssicht, insbesondere vor dem Hintergrund der Förderung des Fußverkehrs in Verbindung mit der Schaffung von mehr Verkehrssicherheit, speziell für Kinder, ist es jedoch geboten, andere und weitere Bewertungsmaßstäbe für entsprechende verkehrsrechtliche Entscheidungen und Anordnungen heran zu ziehen. Das eigentliche Problem der Ortsdurchfahrt liegt im vorliegenden Fall der Bach- und Erlenäckerstraße in der fehlenden Fahrbahnbreite im Begegnungsfall Lkw/Lkw und Lkw/Pkw und dem dadurch bedingten Ausweichen von Fahrzeugen auf den Gehweg.
Nach den Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Abschnitt 4.3 ist bei der Ortsdurchfahrt Jedelhausen grundsätzlich von Begegnungsfällen kleinerer Lkw zumindest aber Lkw / Pkw auszugehen. In solchen Fällen sieht die Richtlinie erforderliche Querschnittsbreiten von 6,35 m bzw. 5,55 m zuzüglich erforderlicher seitlicher Sicherheitsräume von 0,5 m vor. Die in der Bachstraße bzw. Erlenäckerstraße vorliegende Fahrbahnbreite beträgt an den meisten Stellen nur unter 5,50 m. Durch die nicht vorhandene erforderliche Fahrbahnbreite ist der Begegnungsverkehr ohne Einbeziehung des Gehweges und der Sicherheitsräume zu Lasten bzw. Gefährdung der Fußgänger nicht möglich. Die vorhandene Gehwegbreite beläuft sich über weite Strecken nur auf 1,10 m. Im Falle des angenommenen Begegnungsverkehres wären davon gerade mal noch 0,6 m nutzbar.
Damit sind die geforderten und für Fußgänger und Radfahrer erforderlichen Gehwegbreiten
deutlich unterschritten.

Für die Fraktion
Siegfried Meßner

(SiMe)