Umsetzung einer kommunalen Solarpflicht

PRO stimmt nicht zu.|
Im Planungs- und Umweltausschuss (PUA) am 31. Mai 2022 wurde unter TOP 2 über die Umsetzung einer Solarpflicht für Neu-Ulm diskutiert. Die Verwaltung schlug vor, das zukünftig alle städtischen Grundstücken zur Installation einer PV-Anlage verpflichtet werden.
Die Stadt Neu-Ulm will eine kommunale Solarpflicht für all diejenigen einführen, welche städtische Grundstücke erwerben – und das unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit. Hier stellt sich für uns schon die erste Frage nach der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit und welche unabhängige Institution überprüft überhaupt die wirtschaftliche Angemessenheit und die Verhältnismäßigkeit?
Dieser finanzielle Mehraufwand muss von Käuferinnen und Käufer, welche städtische Grundstücke von der Stadt kaufen, bezahlt werden. Ein privater Grundstückskauf bleibt jedoch unberücksichtigt. Beim Kauf von bezahlbaren kommunalen Grundstücke müsste man dafür aber den finanziellen Mehraufwand aufgrund einer Solarverpflichtung leisten. Aus unserer Sicht ist dies eine klare Zweiklassen-Gesellschaft – städtischer Grundstückskauf zu privaten Grundstückskauf.
Gerade in der aktuellen Zeit, steigende Baukosten und Bauzinsen ist es für uns das falsche Signal. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller, Käufern von städtischen Grundstücken durch einen Investitionszuschuss zur einer PV-Anlage zu unterstützen.
Leider sah dies der Planungs- und Umweltausschuss anders. Somit werden zukünftig alle Käuferinnen und Käufer beim Kauf eines städtischen Grundstücks von der Stadt dazu verpflichtet, eine PV-Anlage zu installieren.

Für die Fraktion
Siegfried Meßner, Tanja Fendt

(SiMe)