Entwicklung ehem. Barfüßer Gelände – Ausschreibung

PRO stimmt zu.|  Redebeitrag von Stadträtin Tanja Fendt für die Fraktion.

Jeder in diesem Sitzungssaal hat sicherlich Ideen wie das Gebäude saniert oder modernisiert werden könnte und anschließend einer langfristigen Verpachtung zu zu führen.
Leider ist unser städtischer Haushalt kein Wunschkonzert und lässt unseres Erachtens derzeit keine Luft für solch eine Spielerei.
Wir finden das Interessensbekundungsverfahren charmant, wir können uns aussuchen was am besten zu Neu-Ulm passt und mit wem wir den nächsten Schritt machen wollen. Und sollte uns nichts zusagen, können wir gemäß den Ausführungen von Frau Moroff jederzeit das Verfahren beenden und gehen keinerlei Verpflichtungen und Risiken ein.
Das einzige wäre eine Ehrenrunde – und dies ist nicht die erste für dieses Grundstück und Gebäude.
PRO Neu-Ulm stimmt der Sitzungsvorlage zu

Sachverhalt aus der Sitzungsvorlage:
Das Gelände des ehemaligen Barfüßers steht seit Einstellung des Betriebes des ehemaligen Pächters seit Ende 2019 leer. In der Zwischenzeit wurde das Außengelände und Teile des Gebäudes als
Biergarten im Rahmen eines Pachtverhältnisses betrieben. Im Winter 2022 fand zudem eine Winternutzung des Geländes statt. Das Pachtverhältnis mit dem jetzigen Pächter endet zum 30.09.2023. Eine Verlängerung des Pachtverhältnisses und eine weitergehende Nutzung als Biergarten ist nicht möglich, da das Landratsamt einen Weiterbetrieb der gastronomischen Nutzung im derzeitigen Zustand untersagt hat. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept inkl. Betrachtung der Sanierungskosten unter Einbeziehung der Fraktionen und Gruppen zur Festlegung der Rahmenbedingungen für ein Interessensbekundungsverfahren für ein Erbbaurecht und eine langfristige Verpachtung auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die Projektgruppe hat hierzu am 04.04.2023 und am 06.07.2023 getagt. In den Sitzungen wurden nochmals die für das Gebäude anstehenden Sanierungskosten durchgesprochen, die sich aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen weiter erhöht haben. Eine Pachtlösung, bei der die Stadt hohe Investitionen tätigen muss, um eine Verpachtung überhaupt möglich zu machen, wurde aufgrund der Haushaltslage verworfen. In der zweiten Sitzung der Projektgruppe bestand Einigkeit darüber, dass das Gelände im Rahmen eines  Interessensbekundungsverfahrens zur Ausgabe eines Erbbaurechts ausgeschrieben werden soll.

Für die Fraktion
Tanja Fendt